Nutzungsbedingungen

Allgemeine Nutzungs- und Spendenbedingungen der IB.SH Spendenplattform „WIR BEWEGEN.SH“


1 Geltungsbereich, Änderung der Nutzungsbedingungen


1.1 Für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Nutzer der IB.SH Spendenplattform „Wir bewegen Schleswig-Holstein“ und der IB.SH Spendenplattform „WIR BEWEGEN.SH“, betrieben durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein, Fleethörn 29-31, 24103 Kiel, (künftig: IB.SH.), gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), im Folgenden Nutzungsbedingungen genannt.
1.2 Diesen NutzungsbedingungenAGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Nutzers erkennt die IB.SH nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese NutzungsbedingungenAGB gelten auch dann, wenn IB.SH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Nutzers die Dienstleistung gegenüber dem Nutzer vorbehaltlos ausführt.

2 Begriffsbestimmungen


2.1 „Registrierter Nutzer“ meint jeden Nutzer, der sich auf der Plattform registriert und ein Nutzer-Konto angelegt hat.
2.2 „Nutzervertrag“ meint den jeweiligen Vertrag zwischen einem registrierten Nutzer oder einem nicht-registriertem Spender und der Spendenplattform, welcher durch eben diese vorliegenden Nutzungsbedingungen definiert wird.
2.3 „Plattformbetreiber“ meint den Betreiber der IB.SH Spendenplattform, die IB.SH.
2.4 „Plattformmanager“ bezeichnet einen Mitarbeiter der IB.SH, der die Plattform betreut und der den Nutzern, insbesondere Projektstartern, bei Fragen zur Seite steht.
2.5 „Projekt“ bezeichnet das von einem Projektstarter (einem registrierten Nutzer) initiierte, konkrete Spendenvorhaben (bspw. die Neuanschaffung von Handballtoren für den örtlichen Handballverein) mit einem der Höhe nach definierten Spendenziel (bspw. Spenden in Höhe von 500,00 EUR zu sammeln), das über die Spendenplattform binnen eines festgelegten Zeitraums erreicht werden soll und im Fall der Erreichung des Spendenziels im Anschluss vom Projektstarter umgesetzt wird (bspw. Kauf und Aufstellung der Handballtore im örtlichen Verein).
2.6 „Projektbeschreibung“ meint die detaillierten Ausführungen zu einem Projekt, einschließlich der Definition der Spendenphase, des Grundes für den Spendenaufruf, des Spendenziels und einer Begründung zur Höhe des Spendenziels.
2.7 „Projektbericht“ meint die Ausführungen zur Umsetzung des Projektes auf der Projektpinnwand.
2.8 „Projektstarter“ meint den Initiator eines Projekts, also eines Spendenvorhabens.
2.9 Projekt-Profilseite meint den Raum auf der Spendenplattform, der dem jeweiligen Projekt zugeordnet ist und auf welcher der Projektstarter in Wort und Bild vom Projekt berichten sowie registrierte Nutzer dieses – ebenfalls in Wort und Bild – kommentieren und Projektstarter und (potentielle) Spender bezüglich eines Projekts über eine sog. Pinnwand kommunizieren können. Auf der Projektprofilseite findet sich außerdem eine Übersicht über die bereits geleisteten Spenden bzw. Spendenzusagen.
2.10 „Spende“ bezeichnet jede finanzielle Zuwendung, die ein Nutzer einem Projekt mittels der Spendenplattform zukommen lässt. Der Begriff der Spende wird hier unabhängig vom steuerlichen Status der Organisation, an welche die Zuwendung fließt, verwendet. Dies bedeutet, dass nicht jede Organisation gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung ist und damit, dass nicht jede Organisation bzw. jeder Projektstarter Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbescheinigungen) für den Spender ausstellen kann und darf.
2.11 „Spender“ ist derjenige Nutzer, der über die Plattform gegenüber dem Projektstarter eine Spendenzusage über eine bestimmte Summe für ein bestimmtes Projekt abgibt und diese Summe dem Projekt zukommen lässt. Spendenzusagen können anonym (ohne Nennung des Namens auf der Spendenplattform) oder namentliche (unter Nennung des Benutzernamens auf der Spendenplattform) erfolgen.
2.12 „Anonyme Spende“ meint eine Spendenzusage durch einen nicht-registrierter Nutzer oder einen registrierter Nutzer, der im Zuge der Spendenzusage angegeben hat, dass seine Spende „anonym“ erfolgen soll. „Anonym“ bedeutet hier, dass der Name des jeweiligen Nutzers nicht veröffentlicht wird, bzw. im Fall des nicht-registrierten Nutzers auch der IB.SH nicht bekannt ist. Der zugesagte Spendenbeitrag wird in diesen beiden Fällen auf der Projektprofilseite ohne Angabe seines Benutzernamens aufgeführt. Selbstverständlich gilt die „Anonymität“ des Spenders nicht gegenüber Paypal. Es liegt in der Natur der Geldüberweisung und den damit verbundenen gesetzlichen Vorschriften, dass der Überweisende dem Begünstigten gegenüber offen gelegt wird.
2.13 „Namentliche Spende“ meint die Spende eines jeden registrierten Nutzers, der im Zuge der Spendenzusage keine anonyme Spende im Sinne der Ziffer 2.11 gewünscht hat. In diesem Fall wird der zugesagte Spendenbetrag unter Angabe des Benutzernamens auf der Projektprofilseite aufgeführt.
2.14 „Spendenplattform“ meint die Internetplattform www.wir-bewegen.sh der IB.SH, auf der Spender und Projektstarter zusammenkommen können.
2.15 „Spendenzusage“ ist die rechtsverbindliche Zusage des Spenders gegenüber dem Projektstarter, bei Erreichung des Spendenziels die zusagte Summe zur Verfügung zu stellen.
2.16 „Spendenziel“ bezeichnet den vom Projektstarter festgelegten Betrag, der seitens des Projektstarters als zur Umsetzung des Projekts als notwendig angesehen wird.

3 Nutzung der Spendenplattform, Registrierung, Zustandekommen des Nutzungsvertrages, Pflichten hinsichtlich des Nutzer-Accounts


3.1 Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person die Spendenplattform anonym nutzen. Insbesondere ist es möglich, anonym gegenüber der Öffentlichkeit und der IB.SH Projekte zu unterstützen, d.h. über die Plattform zu spenden (siehe zur Anonymität in diesem Sinne: Ziffer 2.11.).
3.2 Auch bei einer anonymen Spende im Sinne der Ziffer 2.11 ist jedoch Voraussetzung, dass der Nutzer diesen Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung zustimmt. In diesem Fall verfügt die IB.SH über keine personenbezogenen Daten. Allerdings erfolgt eine Weiterleitung zu Paypal und damit zur Möglichkeit der Spende nur, wenn der Nutzer diesen Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung zugestimmt hat. Insoweit stellt die IB.SH sicher, dass jeder Nutzer, also auch der anonyme Spender, Kenntnis von diesen Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung hat erhalten und diesen zustimmen können, ohne dass die IB.SH hierzu personenbezogene Daten erheben muss.
3.3 Um jedoch sämtliche Funktionen der Plattform nutzen zu können, insbesondere um Projekte anlegen und/oder um solche kommentieren zu können, muss sich ein Nutzer auf der Spendenplattform registrieren. Die Registrierung muss von einer natürlichen volljährigen, ggf. vertretungsberechtigten, Person vorgenommen und das generierte Nutzerprofil von dieser Person geführt werden.
3.4 Zur vollständigen Registrierung sind über das Online-Formular der wahre Vorname und Name, ggf. ein frei wählbarer Benutzername, eine gültige E-Mail-Adresse, das Geburtsdatum sowie ein frei wählbares Passwort anzugeben und diesen Nutzungsbedingungen sowie den Datenschutzbedingungen per Opt-In (Klick-Kästchen) zuzustimmen. Nach Absendung des Online-Formulars erhält der Nutzer eine E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Der Nutzer hat zur Bestätigung seiner Registrierung auf den dort enthaltenen Registrierungslink zu klicken (sog. Double-Opt-In). Mit der Aktivierung des Registrierungslinks kommt der Vertrag zwischen der IB.SH und dem registrierten Nutzer über die Nutzung der Spendenplattform zustande.
3.5 Aktiviert der registrierte Nutzer den Registrierungslink nicht binnen zwei Wochen nach Zusendung, werden die bis dahin eingegebenen Daten des Nutzers wieder gelöscht.
3.6 Der registrierte Nutzer verpflichtet sich, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu machen.
3.7 Der registrierte Nutzer verpflichtet sich, die Daten stets aktuell und richtig zu halten.
3.8 Der registrierte Nutzer verpflichtet sich, das von ihm gewählte Passwort geheim zu halten.
3.9 Der registrierte Nutzer verpflichtet sich, die IB.SH unverzüglich bei einem Verdacht der unbefugten Nutzung des Nutzerkontos zu informieren.

4 Grundsätzliche Phasen eines Projektes auf der Plattform


4.1 Ein Projekt durchläuft grundsätzlich die drei folgenden Phasen:
4.1.1 In der „Projekteinstellungsphase“ reicht ein Nutzer ein Projekt auf der Spendenplattform ein. Der Plattformmanager prüft das Spendenvorhaben auf die Konformität mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen (insbesondere mit Ziffer 2 und 3 der Besonderen Nutzungsbedingungen für Projektstarter.
4.1.2 Wird das Projekt vom Plattformmanager freigeschaltet, beginnt die „Spendenphase“. Dies ist der festgelegte Zeitraum, in dem Spender zugunsten eines Projekts Spendenzusagen tätigen können.
4.1.3 Die „Umsetzungsphase“ bezeichnet schließlich den Zeitraum von der erfolgreichen Beendigung der Spendenphase durch Erreichung des Spendenziels und damit der Transaktion der zugesagten Spenden von den Spender-Konten zu dem Empfänger-Konto des Projektstarters bis zur konkreten Umsetzung des Projekts und dem anschließenden Bericht darüber auf der Spendenplattform.
4.2 Während der Spendenphase und der Umsetzungsphase können Projektstarter und registrierte Nutzer über Kommentierungsfunktionen interagieren.
4.3 Ein Projekt endet entweder, wenn das Spendenziel nicht erreicht wird oder wenn das Projekt erfolgreich umgesetzt wurde.

5 Allgemeine Leistungen der IB.SH.

(Funktionen der Plattform, Verantwortlichkeiten der Plattformbetreiberin IB.SH, Abwicklung der Spendenzahlungen)

5.1 Die IB.SH stellt unentgeltlich eine Spendenplattform mit dem Ziel zur Verfügung, dass auf der einen Seite Projektstarter gemeinnützige Projekte vorstellen und auf der anderen Seite potentielle Spender sich über diese informieren sowie ggf. (anonym) für die Projekte spenden können. Die IB.SH bietet jedem Nutzer die Möglichkeit, die Spendenplattform sowohl als Projektstarter als auch als (anonymer) Spender zu nutzen.
5.2 Die IB.SH. bietet Nutzern die Möglichkeit, ein umfängliches persönliches Profil einzustellen. Dies ist jedoch nicht notwendig. Die Spendenplattform kann von Spendern gemäß Ziffer 2.11 auch anonym oder pseudonym (nur unter dem Benutzernamen) genutzt werden.
5.3 Die IB.SH bietet registrierten Nutzern die Möglichkeit, Spendenprojekte zu starten (einzustellen) und/oder bestehende Projekte zu beobachten , zu kommentieren und/oder namentlich oder anonym im Sinne der Ziffer 2.11 zu spenden.
5.4 Die IB.SH bietet registrierten Nutzern dazu die technische Möglichkeit, über die Website selbst Inhalte in Wort und Bild zu veröffentlichen (Projektbeschreibungen, Kommentare u.ä., s. Ziffer 8) und auf diese Weise die Möglichkeit, dass (potentielle) Spender, sonstige Nutzer und Projektstarter über die Plattform kommunizieren und interagieren können.
5.5 Die IB.SH. stellt den Nutzern mit dem Plattformmanager einen Ansprechpartner für technische und organisatorische Fragen zur Verfügung.
5.6 Die IB.SH selbst bietet selbst ausdrücklich keine Spendenprojekte an. Die IB.SH ist in keiner Art an den ausschließlich zwischen den Nutzern (Spender und Projektstarter) bezüglich des Spendenvorhabens geschlossenen Verträgen (den Spendenzusagen und damit verbundenen Schenkungsverträgen) beteiligt.
5.7 Die IB.SH verwaltet selbst keine Spendengelder. Sämtliche Spendenzahlungen werden von den Nutzern ausschließlich über den Onlinebezahldienst Paypal abgewickelt. Für diese konkrete Abwicklung über den Dienst Paypal gelten für die Nutzer ausschließlich die Nutzungsbedingungen des Onlinebezahldienstes Paypal.
5.8 Die IB.SH prüft jedoch die Projekte. Projektvorhaben von Projektstartern werden nur auf der Spendenplattform freigeschaltet, wenn diese die Voraussetzungen gemäß Ziffer 2 und 3 der besonderen Nutzungsbedingungen für Projektstarter erfüllen. Ferner hat die IB.SH das Recht, die Umsetzung der Projekte zu überprüfen und nachzuhalten (vgl. Ziffer 3 der besonderen Nutzungsbedingungen für Projektstarter).
5.9 Die IB.SH prüft insbesondere, ob innerhalb der Spendenphase genügend rechtsverbindliche Spendenzusagen eingegangen sind. Denn nur, wenn ein Projekt das Spendenziel im vorgegebenen Zeitraum erreicht, werden die rechtsverbindlichen Spendenzusagen auch abgerufen und die Spenden vom Spender zum Projektstarter transferiert.
5.9.1 Kann die IB.SH eine Erreichung des Spendenziels mit Ablauf der Spendenphase feststellen, so erhält das Projekt von der IB.SH den Status „Umsetzungsphase“. Damit wird zum einen die Transaktion von den einzelnen Paypal-Konten derer, die die Spendenzusage gegenüber dem Projekt getätigt haben, auf das Paypal-Konto des Projektstarters ausgelöst. Zum anderen erhält der Projektstarter eine E-Mail mit dem Hinweis, dass das Projekt das Spendenziel und die Umsetzungsphase erreicht hat und er somit zur Umsetzung des Spendenprojekts verpflichtet ist.
5.9.2 Kann die IB.SH eine Erreichung des Spendenziels mit Ablauf der Spendenphase nicht feststellen, so erhält das Projekt den Status „beendet“. In diesem Fall werden keine Transaktionen von den Paypal-Konten derer, die eine Spendenzusage gegenüber dem Projekt getätigt haben, ausgelöst, vielmehr verlieren die bis dato eingegangen Spendenzusagen der Spender für dieses Projekt ihre Rechtsverbindlichkeit. Der Projektstarter erhält eine E-Mail, die besagt, dass die Spendenphase für dieses Projekt nicht erfolgreich beendet werden konnte.
5.10 Die IB.SH hat für die Abwicklung der Spenden über die Spendenplattform und die Transaktionen der Spenden über die Paypal-Konten die folgende spezielle Software-Lösung mit Paypal entwickelt:
5.10.1 Die Software der Spendenplattform besitzt eine Schnittstelle zu Paypal und kommuniziert in Echtzeit mit den Systemen von Paypal. Zu diesem Zweck wurde für die Spendenplattform der IB.SH ein spezieller Account bei Paypal angelegt .
5.10.2 Wenn ein Projekt auf der Spendenplattform vom Projektstarter angelegt wird, hat dieser seine, mit seinem Paypal-Account verknüpfte, E-Mail-Adresse anzugeben. Damit wird zeitgleich das Projekt auch bei Paypal registrierteingerichtet, bzw. hierfür ein eigenes Konto angelegt.
5.10.3 Nach der Freischaltung des Projekts (Spendenphase) werden eingehende Spendenzusagen für das Projekt in Paypal vorgemerkt und diese Information zeitgleich über die Software-Schnittstelle an die IB.SH übermittelt. Damit wird der Eingang der Spendenzusagen, bzw. die Höhe der zugesagten Spenden, auch auf der Spendenplattform bei dem jeweiligen Projekt direkt sichtbar gemacht.
5.10.4 Über den unter 5.10.1 genannten Paypal-Account kann die IB.SH den Stand aller über die Spendenplattform abgewickelten Projekte einsehen , d.h. die IB.SH kann auf diese Weise erkennen, ob ein Projekt innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens das Spendenziel erreicht hat. Hat ein Projekt das Spendenziel erreicht, kann die IB.SH das Projekt gemäß Ziffer 5.9 in die Umsetzungsphase schalten und damit die Transaktion der Spendengeldern von den Konten der Spender auf das des Projektstarters veranlassen.
5.10.5 Die Zugangsdaten der Nutzer zu Ihren Paypal-Konten, also das Paypal-Passwort und die dem Paypal-Konto zugeordnete E-Mail-Adresse, werden von der Spendenplattform nicht erhoben, gespeichert oder genutzt. Diese Daten verbleiben ausschließlich bei Paypal. Wann immer ein Nutzer seine Zugangsdaten (sein Paypal-Passwort und seine E-Mail-Adresse) eingeben muss, befindet sich der Nutzer technisch in der geschützten Paypal-Umgebung. Die IB.SH. hat keinen Zugang zu den Paypal-Daten, also dem Paypal-Passwort und/oder den Zahlungsdaten, der Nutzer. Diese Daten verbleiben ausschließlich bei Paypal. (Hier geht es zu den Nutzungsbedingungen von Paypal.)
5.11 Die Leistungen der IB.H werden den Nutzern unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Die IB.SH bemüht sich, die Leistungen stets zugänglich zu halten. Durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung oder Störungen können die Nutzungsmöglichkeiten eingeschränkt oder zeitweise unterbrochen werden. Störungen der vorgenannten Art wird die IB.SH, soweit möglich, den Nutzern rechtzeitig ankündigen.

6 Besondere Nutzungsbedingungen für Projektstarter


6.1 Für Projektstarter gelten neben diesen Nutzungsbedingungen die „Besonderen Nutzungsbedingungen für Projektstarter“.

7 Besondere Nutzungsbedingungen für Spender

(Spendenprozess, verbindliche Spendenzusage, Zahlungsmodalitäten)

7.1 Den Nutzern ist sowohl die anonyme als auch die namentliche Spende nach den Ziffern 2.11 und 2.12 möglich.
7.2 Die Zahlung der Spende kann einzig mittels des Online-Zahlungsdienstes Paypal durchgeführt werden. In Folge dessen muss der Spender über ein Paypal-Konto verfügen. Die Nutzungsbedingungen für den Online-Zahlungsdienst-Paypal sind hier einsehbar.
7.3 Entscheidet ein Nutzer, für ein Projekt spenden zu wollen, so muss er auf der jeweiligen Profil-Seite eines Projekts den Button „Jetzt Spenden“ betätigen.
7.4 Mit Betätigen des Buttons „jetzt spenden“ wird der Nutzer auf Seiten geführt, auf denen
7.4.1 er für das ausgewählte Projekt die Höhe seiner beabsichtigten Spende eintragen
7.4.2 und über den in die Seite integrierten Online-Zahlungsdienst Paypal die verbindliche Spendenzusage und spätere Spende veranlassen kann.
7.5 Der Spender kann an dieser Stelle entscheiden, ob die Spende anonym oder namentlich erfolgen soll.
7.6 Entscheidet sich der Nutzer für die Spende als registrierter Nutzer, so kann er unter Angabe des Benutzernamens auch das Projekt auf der Pinnwand kommentieren.
7.7 Bevor die verbindliche Spendenzusage getätigt wird, kann der Spender entscheiden, ob seine Spende unter Angabe seines Benutzernamens (namentliche Spende) oder ohne Angabe seines Benutzernamens (anonyme Spende) auf der Projekt-Profil-Seite veröffentlicht werden soll.
7.8 Bietet das Projekt die Ausstellung von Spendenbescheinigungen an, so kann der Spender hier die Ausstellung der Spendenquittung durch den Projektstarter durch Anklicken eines Kästchens veranlassen. Der Projektstarter erhält seitens Paypal im Falle der Spende automatisch den Namen und die Adresse des Spenders, da diese Daten dem Überweisungsempfänger mit der Überweisung automatisch mitgeteilt werden.
7.9 Mit dem anschließenden Betätigen des Buttons „Jetzt Spende verbindlich zusagen“ erklärt der Spender auf den Seiten von Paypal die verbindliche Spendenzusage gegenüber dem Projektstarter. Die Spendenzusage steht unter der auflösenden Bedingungen der Erreichung des festgelegten Spendenziels. Dies bedeutet, dass die Spendenzusage automatisch ihre Rechtswirksamkeit verliert, wenn das Spendenziel nicht erreicht wird.
7.9.1 Dies bedeutet, dass der Spender rechtsverbindlich erklärt, dass in dem Fall, in dem das Spendenziel des Projekts innerhalb des gesetzten Zeitrahmens erreicht wurde, der von ihm gemäß Ziffer 7.4.1 genannte Betrag über sein Paypal-Konto auf das Paypal-Konto des Projektstarters zum Zweck der Erfüllung des Spendenvorhabens transferiert werden kann. Der Spender sichert dabei gegenüber dem Projektstarter die Deckung seiner Spendenzusage zum Zeitpunkt der Belastung des Paypal-Kontos zu und steht dafür ein.
7.9.2 Solange das Spendenziel im vorgegebenen Zeitraum nicht erreicht wird, handelt es sich lediglich um eine rechtsverbindliche Spendenzusage, eine Belastung des Paypal-Kontos des Spenders findet nicht statt.
7.9.3 Wird das Spendenziel im vorgegebenen Zeitraum nicht erreicht, so verliert die rechtsverbindliche Spendenzusage automatisch ihre Rechtswirksamkeit. Ein Geldtransfer findet nicht statt, d.h. das Paypal-Konto des Spenders wird nicht belastet.
7.10 Als registrierter Nutzer kann der Spender weiter optional einen Kommentar auf der Projekt-Profilseite hinterlassen.
7.11 Der Online-Zahlungsdienst Paypal ist in die Seiten der Spendenplattform zwar integriert, jedoch können selbstverständlich die IB.SH und ihre Mitarbeiter weder die Paypal-Zugangsdaten (Passwort und E-Mail-Adresse) speichern noch einsehen. Sämtliche Daten, also die Paypal-Zugangs- und Zahlungsdaten verbleiben ausschließlich bei Paypal. Lesen Sie hierzu auch Ziffer 5.10.5.
7.12 Die IB.SH kann gegenüber den Spendern selbst keine Spendenbescheinigungen ausstellen.
7.13 Die IB.SH steht auch nicht für die Zusage der Projektstarter, Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen im Sinne der Abgabenordnung) ausstellen zu können, ein. Die IB.SH. prüft nicht die steuerrechtliche Einordnung der Projektstarter bzw. der dahinter stehenden Projekte im Sinne der Abgabenordnung.

8 Inhalte: Rechte, Rechteinräumung, Verbotene Inhalte, Freistellung


8.1 Projektbeschreibungen, Kommentare, Profilbilder
8.1.1 Die von den Projektstartern zur Beschreibung der Projekte verwendeten urheberrechtlich geschützten Werke, insbesondere Texte und Fotografien sowie Grafiken und Videos (im Folgenden: Projektbeschreibungen), sowie die von den Nutzern für Kommentare verwendeten Texte, Fotografien, Grafiken oder dergleichen und die von den Nutzern verwendeten Profilbilder dürfen nicht die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, oder Persönlichkeitsrechte verletzten.
8.1.2 Die Nutzer sichern zu, über die notwendigen Rechte an den unter Ziffer 8.1.1 genannten Texten und Fotografien sowie ggf. Grafiken und Videos oder sonstigen geschützten Werken und/oder Markenrechten und/oder Einwilligungen hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte zu verfügen.
8.1.3 Mit der öffentlichen Zugänglichmachung eines Profilbildes auf der Spendenplattform (Upload und Freigabe von Bildern, Veröffentlichung von Texten u. ä.), räumt der Nutzer der IB.SH das unentgeltliche, nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbefristete Recht ein, dieses Werk (ganz oder teilweise) weltweit zur Erbringung der von der IB.SH im Zusammengang mit der Spendenplattform angebotenen Leistungen im Internet oder mobilen Applikationen zu nutzen (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung).
8.1.4 Das Profilbild des Nutzers darf nicht im Sinne von Ziffer 8.1.3 für Werbung durch die IB.SH verwendet werden, es sei denn der Nutzer hat hierzu wenigstens in Textform gesondert eingewilligt.
8.1.5 Eine Überprüfung der durch die Nutzer vorgenommenen Uploads im Sinne der vorstehenden Ziffern auf die Rechtmäßigkeit der Inhalte hin wird durch die IB.SH nicht vorgenommen.
8.1.6 Die IB.SH behält sich vor, bei entsprechender Kenntniserlangung (Hinweise Dritter), Inhalte ganz oder teilweise zu löschen, soweit die Inhalte rechtswidrig oder als verbotener Inhalt oder verbotene Aktivität im Sinne von 8.2 anzusehen sind.
8.1.7 Auf der Spendenplattform ist ein „Verstoß melden“-Button integriert, mit welchem Nutzer (vermeintliche) Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen melden können. Die IB.SH wird derartige Meldungen prüfen.
8.2 Weitere verbotene Inhalte und Aktivitäten
8.2.1 Es obliegt den Nutzern sicherzustellen, dass ihr Verhalten auf der Spendenplattform den geltenden Gesetzen und diesen AGB genügt. Die im Folgenden dargestellten Inhalte und Aktivitäten sind solche, die gegen geltendes Recht verstoßen, im Sinne der Ziffer 8.1 oder sonst nicht im Interesse der IB.SH über die Spendenplattform veröffentlicht oder getätigt werden dürfen und in Folge dessen auf der Spendenplattform verboten sind:

    • Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, sonst diffamierende Äußerungen,
    • strafrechtlich relevante Äußerungen und Bilder (wie etwa: nationalsozialistische, gewalt- und kriegsverherrlichende, rassistische, kinder- oder gewaltpornografische sowie Aufforderungen zu Straftaten),
    • jegliche sexuelle oder sonst kinder- und jugendgefährdende Inhalte und Darstellungen,
    • Vervielfältigen, Verbreiten und öffentliches Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Werken, wenn der Nutzer nicht über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt,
    • Veröffentlichen von Bildern, auf denen Personen zu erkennen sind, ohne dass deren Einwilligung vorliegt,
    • Ent-Anonymisierung von anderen Nutzern,
    • Nutzung der Plattform für eigene kommerzielle Zwecke, die über den eigentlichen Zweck dieser Plattform hinausgehe, es sei denn die IB.SH hat zuvor einer solchen kommerziellen Nutzung schriftlich zugestimmt,
    • Veröffentlichung von personenbezogenen Daten Dritter,
    • Nutzung der Plattform zur (ausschließlichen) politischen oder religiösen Betätigung,
    • Versenden von “Junk-Mails,” “Kettenbriefen” oder unaufgeforderten Massenmails, Sofortnachrichten, “Spimming” oder “Spamming”,
    • die Störung, Unterbrechung oder übermäßige Belastung der Dienste der IB.SH,
    • die Verwendung des Accounts, Benutzernamens oder Kennworts eines anderen Mitglieds,
    • Verwendung von Mechanismen, Software oder sonstigen Scripts in Verbindung mit der Online-Plattform, welche die einwandfreie und ordnungsgemäße Funktion der Plattform und der dazugehörigen Website beeinträchtigen könnten,
    • Blockieren, Überschreiben oder Modifizieren von durch die IB.SH generierten Inhalten,
    • die Nutzung der Dienste der Spendenplattform auf eine Weise, die sonst gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften verstößt.
8.2.2 Die in der vorgehenden Liste aufgenommenen Beispiele sind nicht abschließend. Die Folgen der Verletzung von gesetzlichen Vorschriften, den Rechten Dritter oder diesen AGB ist in den Ziffern 8.3 (Freistellung), 9 (Löschung von Inhalten, Sperrung von Konten) und 10 (Haftung des Nutzers) geregelt.
8.3 Freistellung
8.3.1 Der Nutzer stellt die IB.SH von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber der IB.SH wegen der Verletzung ihrer Rechte durch die von dem Nutzer eingestellten Angebote, Inhalte oder wegen der sonstigen Nutzung der Website, einschließlich der von dem registrierten Nutzer abgegebenen Projektbeschreibungen oder Kommentare, geltend machen.
8.3.2 Der Nutzer übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalts- und Gerichtskosten) der IB.SH.
8.3.3 Der Nutzer verpflichtet sich darüber hinaus, die IB.SH für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

9 Löschung von Inhalten, Beschränkung und Sperrung von Konten

9.1 Die IB.SH behält sich für den Fall, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder die AGB verletzt, vorbehaltlich der fristlosen Kündigung vor,
    • den Nutzer zu verwarnen,
    • Angebote oder andere Inhalte dieses Mitglieds zu sperren,
    • die Nutzung der Plattform für den Nutzer zu beschränken,
    • den Nutzer vorläufig oder endgültig von der Nutzung der Plattform vollständig auszuschließen (Sperrung),
    • sonstige rechtliche Schritte (wie bspw. die Erstattung von Strafanzeigen) einzuleiten.
9.2 Diese Maßnahmen stehen, soweit sie nicht gesetzlich notwendig sind, im billigen Ermessen der IB.SH, allerdings berücksichtigt die IB.SH die berechtigten Interessen des Nutzers sowie alle Umstände des Verstoßes, insbesondere den Grad des Verschuldens.
9.3 Sobald ein Nutzer gesperrt wurde, darf dieser Nutzer sich auch mit einem anderen Nutzerkonto nicht anmelden oder über ein anderes Nutzerkonto die Leistungen nutzen.

10 Haftung des Nutzers


10.1 Der Nutzer haftet grundsätzlich für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seines Nutzerkontos vorgenommen werden, es sei denn der Nutzer hat den Missbrauch seines Nutzerkontos nicht zu vertreten, da eine Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten nicht vorlag.

11 Haftungsbeschränkungen und Gewährleistung der IB.SH


11.1
Die IB.SH haftet unbeschränkt für die durch die IB.SH, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
11.2 Für sonstige Schäden haftet die IB.SH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung der IB.SH ist ausgeschlossen.
11.3 Da die IB.SH am Vertragsverhältnis zwischen Spender und Projektstarter nicht beteiligt ist, kann die IB.SH für Leistungen und/oder Ansprüche aus den vertraglichen Beziehungen der Nutzer hinsichtlich des Spendenvorhabens keine Gewähr und/oder Haftung übernehmen.

12 Laufzeit, Kündigung


12.1
Der Nutzungsvertrag läuft ab dem Zeitpunkt der Registrierung nach Ziffer 3 auf unbestimmte Zeit.
12.2 Nutzer können diesen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen.
12.3 Die IB.SH kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen.
12.4 Das Vertragsverhältnis ist jedoch im Zweifel erst dann beendet, wenn die letzte notwendige Leistungsabwicklung der jeweiligen Parteien gemäß diesen Nutzungsbedingungen sowie den Nutzungsbedingungen für Projektstarter der Parteien zum Abschluss gekommen ist.
12.5 Das Recht zur Sperrung und zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

13 Änderung der Nutzungsbedingungen


13.1
Die IB.SH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft insbesondere in den folgenden Fällen zu verändern:
13.1.1 Wenn IB.SH das Angebot und die Services verbessern, erweitern oder zu Gunsten der Partner verändern möchte, behält sich IB.SH eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
13.1.2 Wenn Gesetzgebung oder Rechtsprechung eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich machen, behält sich die IB.SH eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor
13.2 Werden die AGB geändert, so werden die Nutzer über die Änderungen auf der Website und per E-Mail informiert.
13.3 Bei der nächsten Anmeldung im Nutzerkonto wird der Nutzer an die AGB-Änderung erinnert und gebeten, den Änderungen per Opt-In zuzustimmen.
13.4 Erfolgt binnen einer Frist von 4 Wochen seit der Information über die Änderung der AGB im Sinne der 13.2. keine Zustimmung zu den vorgenommenen Änderungen seitens des Nutzers, so wird der Vertrag ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgeführt. Das Recht zur Kündigung durch die IB.SH bleibt unberührt.

14 Schlussbestimmungen


14.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.2 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Kiel. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Nutzer einschließlich dieser Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.